BERICHT

1. Gesamttreffen der Ansprechpartner und aktiven Mitglieder der SHGn im Landkreis Zwickau

 

Am 15. 01. 2016 versammelten sich knapp 70 Ansprechpartner und aktive Mitglieder aus den Selbsthilfegruppen im Gemeindesaal der katholischen Pfarrgemeinde "Heilige Familie", um den Ausführungen von Herrn Frank Tschirch, Fachberater für Selbsthilfeförderung von der AOK PLUS, zu folgen. Herr Tschirch erläuterte die Antragsverfahren zur kassenartenübergreifenden und kassenindividuellen Förderung für Selbsthilfegruppen im Jahr 2016. Gleichzeitig erörterte er die Erleichterungen im Abrechnungsverfahren, die durch die AOK PLUS realisiert wurden.
Über einen Antrag bei der GKV können Selbsthilfegruppen kassenartenübergreifende und/oder kassenindividuelle Förderungen erhalten.


 

Über die pauschale Förderung erhalten SHG Zuschüsse für die Bewerkstelligung der laufenden Gruppenarbeit, wie z.B. Mietkosten, Büromaterial, Reisekosten und Öffentlichkeitsarbeit. Bei der Beantragung einer kassenindividuellen Förderung besteht die Möglichkeit zur Finanzierung von Projekten, wie z.B. für eigene Aktionstage oder gruppenspezifische Informationsmaterialien. Grundlage für beide Förderarten ist der "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung"des GKV-Spitzenverbandes.
Das Dokument ist abrufbar unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/ krankenversicherung/ praevention_selbsthilfe_beratung/ selbsthilfe/ selbsthilfe.jsp

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