BERICHT

zum 4. Gesamttreffen aller Ansprechpartner von Selbsthilfegruppen im Landkreis Zwickau

Ab Januar 2016 tritt eine neue "Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von freiwilligen Zuwendungen für die Unterstützung von Angeboten im Rahmen des SGB XII und weiterer sozialer Angebote" in Kraft.

Dies war Anlass für das 4. Gesamttreffen am 04.12.15 mit Frau Rita Eifert als der zuständigen Mitarbeiterin für Bearbeitung von Fördermitteln für Selbsthilfegruppen im Landratsamt. Es waren über 60 Ansprechpartner und aktive Gruppenmitglieder in den von der Fa. Alippi (Leipziger Straße 160) zur Verfügung gestellten Raum gekommen, um entsprechende Erläuterungen zu erhalten.
Frau Eifert verwies darauf, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen durch das Landratsamt (LRA) gibt. Vorrangig sind die Gelder der Krankenkassen (GKV) einzusetzen.
Eine Förderung des LRA erfolgt max. bis 90 % der förderfähigen Ausgaben (Anteils-finanzierung). Dabei werden als förderfähig erachtet:

  • Honorare,
  • Raumkosten,
  • Verwaltungssachkosten,
  • spezielle fachspezifische Sachkosten,
  • Reise- und Weiterbildungskosten.

Eine SHG sollte aus mindestens 6 Personen bestehen und sich mindestens 1 x monatlich treffen. Außerdem sind die Gruppen verpflichtet, dem Landratsamt zu melden, welchen Betrag sie von der GKV erhalten, das betrifft auch jede Änderung im Antrag an das Landratsamt in den einzelnen Rubriken, die über 20 % liegen.
Eine späte Auszahlung der Fördermittel ist mit der späten Bestätigung des Haushalts des Landkreises begründet.

Frau Eifert erläuterte die neuen Antragsformulare für das Jahr 2017: http://www.landkreis-zwickau.de/uploads/formulare/Antrag-fuer-Soziale-Angebote-Selbsthilfegruppen-Druckvorlage_1631.pdf. Zur Fristwahrung (30.06. des lfd. Haus-haltsjahres für das folgende Haushaltsjahr) ist eine Vorabinformation per E-Mail möglich. Zur Bearbeitung wird jedoch das Original benötigt.

Der neue Verwendungsnachweis (auf Homepage des Landkreises) ist erstmalig für die Abrechnung 2016 zu verwenden. Er wird aber auch wieder mit dem Zuwendungsbescheid den Gruppen zugestellt und ist bis zum 31.03. des Folgejahres mit Sachbericht einzureichen. Abweichungen zum Plan sind zu begründen. Es muss eine summarische Aufstellung der Einnahmen erfolgen, Belege sind nur nach Aufforderung einzureichen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre.

Frau Eifert betonte mehrfach, dass sie bei Fragen zu Fördermitteln neben der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) gern Unterstützung gibt.

Link zum Verein Gesundheit für alle e. V. Zwickau Link zum Verein Gesundheit für alle e. V. Zwickau